Es gibt in der Hüftendoprothetik folgende Operationsverfahren:
Mit einem Kunstgelenk werden die Teile des Hüftgelenks ersetzt, die durch die Erkrankung verschlissen und für die Beschwerden verantwortlich sind: In der Regel sind das der Oberschenkelkopf und die Hüftpfanne.
Ziel eines jeden Gelenkersatzes ist es, so viel Knochensubstanz wie möglich zu erhalten. In den vergangenen Jahrzehnten wurden neben den herkömmlichen Standardimplantaten vermehrt so genannte „knochensparende“ Hüftimplantate entwickelt, die vor allem für Patientinnen und Patienten mit einer guten Knochensubstanz eine sinnvolle Alternative sein können.
Die beiden erstgenannten Operationsverfahren, insbesondere der Oberflächenersatz als Teilprothese und in geringerem Maße auch der Kurzschaft stellen solche „knochensparende“ Methoden dar. Beim Oberflächenersatz wird nur die Oberfläche des erkrankten Knochens ersetzt. Eine Entfernung des Schenkelhalses und des Hüftkopfes, wie beim Kurzschaft und bei der TEP üblich, erfolgt hierbei nicht. Die Erfahrungswerte sind bei der TEP am größten und beim Kurzschaft am geringsten.
Bei der Standard-TEP wird der Hüftschaft im Oberschenkelknochen verankert. Auf dem Schaft sitzt ein Kugelkopf, der den verschlissenen Hüftkopf ersetzt. Der Kugelkopf gleitet in der künstlichen Hüftpfanne, die im Becken verankert wird.
Welches Implantat und welches Verfahren letztendlich sinnvoll ist, hängt von einigen Faktoren ab: Dazu zählen z.B. das Lebensalter, der Körperbau, die Knochenqualität, die Lebensgewohnheiten und -aktivitäten und eventuelle Begleiterkrankungen. Dies kann am besten persönlich bei der Untersuchung in der Sprechstunde erörtert werden.